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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.05.1986 - 6 A 8/83 |
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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.05.1986 - 6 A 8/83 (https://dejure.org/1986,3760)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Mai 1986 - 6 A 8/83 (https://dejure.org/1986,3760)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Landwirtschaftlicher Betrieb; Pferdezucht; Pferde; Gewinn; Gewinnerzielung; Gewinnerzielungsabsicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Landwirtschaftlicher Betrieb; Pferdezucht; Pferde; Gewinn; Gewinnerzielung; Gewinnerzielungsabsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
Papierfundstellen
- BauR 1987, 289
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Niedersachsen, 12.05.2014 - 9 LB 111/12
Baurechtliche Einordnung von Pferdezucht und Pensionspferdehaltung als …
Unabhängig davon, dass die Kläger im Zulassungsverfahren zu Recht eingewandt haben, dass die - vom Verwaltungsgericht nicht näher begründete - pauschale Annahme einer Futtergrundlage für die Pferdehaltung von 0, 5 ha pro Pferd und Jahr nicht zwingend ist, sondern unter Umständen für die hier zu beurteilende Pferdehaltung von Quarter Horses auch ein geringerer Ansatz von lediglich 0, 35 ha pro Pferd angemessen sein mag (von nur 0, 35 ha pro Pferd ausgehend: OVG Lüneburg, Urteil vom 16.05.1986 - 6 A 8/83 - BauR 87, 289; BayVGH, Beschluss vom 04.01.2005 - 1 CS 04.1598 - NVwZ-RR 2005, 522 = BauR 2005, 1294; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 26.04.2012 - 5 K 2358/09 - zitiert nach Juris; VG Münster, Urteil vom 18.08.2008 - 10 K 2175/07 - zitiert nach Juris), wäre im Hinblick auf die zum Betrieb gehörenden Weideflächen in einer Größe von ca. 14, 25 ha bei durchschnittlich 45 gehaltenen Pferden selbst bei einem pauschalen Ansatz von 0, 5 ha pro Pferd und Jahr eine überwiegend eigene Futtergrundlage gegeben. - OVG Niedersachsen, 27.07.2012 - 9 LA 240/10
Anspruch auf Stundung eines bestandskräftig festgesetzten Erschließungsbeitrags
Unabhängig davon, dass die Kläger im Zulassungsverfahren zu Recht eingewandt haben, dass die - vom Verwaltungsgericht nicht näher begründete - pauschale Annahme einer Futtergrundlage für die Pferdehaltung von 0, 5 ha pro Pferd und Jahr nicht zwingend ist, sondern unter Umständen für die hier zu beurteilende Pferdehaltung von Quarter Horses auch ein geringerer Ansatz von lediglich 0, 35 ha pro Pferd angemessen sein mag (von nur 0, 35 ha pro Pferd ausgehend: OVG Lüneburg, Urteil vom 16.05.1986 - 6 A 8/83 - BauR 87, 289 ; BayVGH, Beschluss vom 04.01.2005 - 1 CS 04.1598 - NVwZ-RR 2005, 522 = BauR 2005, 1294 ; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 26.04.2012 - 5 K 2358/09 - zitiert nach [...]; VG Münster, Urteil vom 18.08.2008 - 10 K 2175/07 - zitiert nach [...]), wäre im Hinblick auf die zum Betrieb gehörenden Weideflächen in einer Größe von ca. 14, 25 ha bei durchschnittlich 45 gehaltenen Pferden selbst bei einem pauschalen Ansatz von 0, 5 ha pro Pferd und Jahr eine überwiegend eigene Futtergrundlage gegeben. - OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 124/94
Nachhaltigkeit; Pferdezucht
Diese Anforderungen kann eine auf ausreichendem eigenen Weideland betriebene Pferdezucht erfüllen (…BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 67.82 -, BRS 46 Nr. 75; OVG Lüneburg, Urt. v. 16.05.1986 - 6 A 8/83 -, BRS 46 Nr. 84; Urteile d. Senats v. 28.10.1991 - 1 L 69/91 -, SchlHA 1993, 173, 25.11.1991 - 1 L 27/91 -, SchlHA 1993, 175, 02.09.1993 - 1 L 73/92 - u. 27.04.1993 - 1 L 141/92 -).
- VG Ansbach, 09.04.2019 - AN 17 K 17.00566
Betriebswirtschaftliches Konzept zum Nachweis der Nachhaltigkeit des …
Wenn schon das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (hier U. v. 16.5.1986, 6 A 8/83) bei einem Betrieb mit 17 ha Fläche und 48 Zuchtpferden von Landwirtschaft ausgehe, müsse das auch das Landratsamt ... Bereits der Umstand der Investition anlässlich der Ponyanschaffung sei ein Indiz für eine dauerhafte und nachhaltige landwirtschaftliche Betätigung. - VG München, 17.06.2008 - M 1 K 08.976
Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung
Umgekehrt hat das Indiz der Gewinnerzielung um so geringere Bedeutung, je größer die Nutzfläche und je höher der Kapitaleinsatz ist (vgl. hierzu OVG Lüneburg vom 16.5.1986, BRS 46 Nr. 84; OVG Koblenz vom 11.6.1986, BRS 46 Nr. 86). - VG München, 11.05.2010 - M 1 K 10.1124
Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung; Betriebsleiter; Betriebskonzept
Umgekehrt hat das Indiz der Gewinnerzielung umso geringere Bedeutung, je größer die Nutzfläche und je höher der Kapitaleinsatz ist (vgl. hierzu OVG Münster v. 16.5.1986, BRS 46 Nr. 84; OVG Koblenz v. 11.6.1986, BRS 46 Nr. 86).